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Einige Regularien
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Als Mieter einer Genossenschaftswohnung ist man gewissermaßen Mieter im eigenen Haus und man hat ein lebenslanges Wohnrecht. Dies macht aber auch gewisse Regelungen notwendig. Hier ein paar Hinweise und Erläuterungen zu diesem Thema:

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Jeder Mieter muss Mitglied bei der Baugenossenschaft Lollar und Lumdatal eG sein.
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Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 390,00 €
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Die Anzahl der benötigten Anteile richtet sich nach der Größe der Wohnung. ( z.B. 2 ZKB-Wohnung = 2 Anteile)
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Ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 10,00 € ist bei Erwerb der Mitgliedschaft zu zahlen.
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Das Mitglied kann durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigungsfrist ist in der Satzung geregelt.
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Alle Mitglieder haben unabhängig von der Anzahl der erworbenen Geschäftsanteile gleiche Rechte.
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Die Genossenschaft soll angemessene Preise für die Überlassung der Wohnungen bilden.
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Dem Mieter einer Genossenschaftswohnung steht ein Dauernutzungsrecht zu.
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Die Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft.
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Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird über die Höhe und Ausschüttung der jährlichen Dividende auf die Geschäftsanteile beschlossen.
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Über die Vergabe von Wohnungen wird vom Vorstand entschieden.
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